Immer dann, wenn es um die Erteilung von öffentlichen Aufträgen geht – zum Beispiel in den Bereichen Post, Verkehr, Telekommunikation, Versorgung, Entsorgung, Energie, Wasser, Informationstechnologie und Immobilien, müssen die Projektbeteiligten nationales Ausschreibungs- oder europäisches Vergaberecht beachten. Dabei handelt es sich um ein Rechtsgebiet, das je nach Ausgestaltung des individuellen Beschaffungsvorhabens Bereiche des Vertrags-, Kartell-, Haushalts-, Wettbewerbs-, Gesellschafts-,
Straf- und Beihilfenrechts berührt.
Wir unterstützen Sie umfassend. Neben der Konzeption, Begleitung und Durchführung von öffentlichen Ausschreibungen im Sinne eines gerichtsfesten und effizienten Verfahrens für öffentliche Auftraggeber bieten wir eine integrierte rechtliche, technische und finanzielle Beratung bei allen vergaberechtlich relevanten Fragen von Infrastrukturprojekten.